254_1992
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254. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1992
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 254. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1992
Gemäß § 28 Abs. 7 und 8 des Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 436, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 370/1991, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 2162300 S werden nach der Zahl der im Studienjahr . 1990/91 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt