254. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 14 Abs. 6 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 18/1975, in
der Fassung der Bundesgesetze BGBl.
Nr. 337/1981, 570/1981, 115/1984 und 312/1987
wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen
zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 509/1979, zuletzt
geändert durch die Verordnung BGBl.
Nr. 91/1991, wird wie folgt geändert
1. Im § 2 Abs. 3 lit. e wird die Bezeichnung
„Rosenbach" durch „Karawankentunnel" ersetzt.
2. In Abschnitt E der Anlage zu § 5 wird nach
dem Zollamt Bleiburg eingefügt
„Karawankentunnel Bahnhof Rosenbach
Abfertigung im Eisenbahnverkehr"
3. § 6 Abs. 1 lautet
„§ 6. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1980,
§ 2 Abs. 3 lit. e und Abschnitt E der Anlage zu § 5 in
der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 254/1991
treten mit 1. Juni 1991 in Kraft."