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254_1991 AT

254. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 254. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

Auf Grund des § 14 Abs. 6 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 18/1975, in

der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 337/1981, 570/1981, 115/1984 und 312/1987

wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 509/1979, zuletzt

geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 91/1991, wird wie folgt geändert

1. Im § 2 Abs. 3 lit. e wird die Bezeichnung

„Rosenbach" durch „Karawankentunnel" ersetzt.

2. In Abschnitt E der Anlage zu § 5 wird nach

dem Zollamt Bleiburg eingefügt

„Karawankentunnel Bahnhof Rosenbach

Abfertigung im Eisenbahnverkehr"

3. § 6 Abs. 1 lautet

„§ 6. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1980,

§ 2 Abs. 3 lit. e und Abschnitt E der Anlage zu § 5 in

der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 254/1991

treten mit 1. Juni 1991 in Kraft."

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