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254_1989 AT

254. Bundesgesetz: Änderung der Gewerbeordnung 1973

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 254. Bundesgesetz: Änderung der Gewerbeordnung 1973

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Die Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974,

zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl.

Nr. 399/1988, wird wie folgt geändert

1. § 2 Abs. 1 Z 18 lautet

„18. die Herausgabe, das Herstellen und das Verbreiten

periodischer Druckwerke durch das

Medienunternehmen des Medieninhabers

sowie den Kleinverkauf solcher Druckwerke,

ausgenommen das Sammeln von

Bestellungen auf seltener als einmal

wöchentlich erscheinende periodische

Druckwerke bei Privatpersonen im Sinne des

§ 57 Abs. 1:".

2. § 58 lautet

„§ 58. Für das Sammeln von Bestellungen auf

seltener als einmal wöchentlich erscheinende periodische

Druckwerke bei Privatpersonen gelten sinngemäß

§ 57 Abs. 2 bis 4 sowie die §§ 59 bis 62."

Artikel II

1. Artikel I tritt mit 1. Juni 1989 in und mit

31. März 1992 außer Kraft.

2. Die Zuständigkeit zur Vollziehung des Art. I

dieses Bundesgesetzes richtet sich nach § 381 Abs. 3

bis 8 der Gewerbeordnung 1973.

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