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254_1974 AT

254. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Neuberg an der Mürz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 254. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Neuberg an der Mürz

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 23 Lahnsattel Straße

wird im Bereich der Gemeinde Neuberg an der

Mürz wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei Projekt-km 12,600, rund 140 m westlich der

Gemeindewegbrücke über die Mürz, rückt bei

Projekt-km 12,700 von der bestehenden Trasse

nach Süden ab, quert zweimal die Mürz, erreicht

die alte Straßentrasse bei km 13,600, weicht

zwischen Projekt-km 13,600 und 13,980 neuerlich

nach Süden ab und bindet bei Projekt-km 13,980

wieder in die bestehende Straßentrasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten

und Technik, beim Amt der Steiermärkischen

Landesregierung und bei der Gemeinde Neuberg

an der Mürz aufliegenden Planunterlagen (Maßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten

Straßenteil Anwendung. Die Grenzen des

Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden

Plänen zu entnehmen.

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