254. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Neuberg an der Mürz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 23 Lahnsattel Straße
wird im Bereich der Gemeinde Neuberg an der
Mürz wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei Projekt-km 12,600, rund 140 m westlich der
Gemeindewegbrücke über die Mürz, rückt bei
Projekt-km 12,700 von der bestehenden Trasse
nach Süden ab, quert zweimal die Mürz, erreicht
die alte Straßentrasse bei km 13,600, weicht
zwischen Projekt-km 13,600 und 13,980 neuerlich
nach Süden ab und bindet bei Projekt-km 13,980
wieder in die bestehende Straßentrasse ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten
und Technik, beim Amt der Steiermärkischen
Landesregierung und bei der Gemeinde Neuberg
an der Mürz aufliegenden Planunterlagen (Maßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten
Straßenteil Anwendung. Die Grenzen des
Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden
Plänen zu entnehmen.