254_1969
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254. Kundmachung: Beitritt Malawis und Nigerias zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 254. Kundmachung: Beitritt Malawis und Nigerias zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
1969_254_0 254. Kundmachung: Beitritt Malawis und Nigerias zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen sind Malawi und Nigeria dem
Protokoll über militärische Pflichten in gewissen
Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit (BGBl.
Nr. 214/1958, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 240/1966) beigetreten.
Das Protokoll ist für Malawi am 11. Jänner
1967 und für Nigeria am 15. Juni 1967 in Kraft
getreten.