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254_1969 AT

254. Kundmachung: Beitritt Malawis und Nigerias zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 254. Kundmachung: Beitritt Malawis und Nigerias zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen sind Malawi und Nigeria dem

Protokoll über militärische Pflichten in gewissen

Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit (BGBl.

Nr. 214/1958, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 240/1966) beigetreten.

Das Protokoll ist für Malawi am 11. Jänner

1967 und für Nigeria am 15. Juni 1967 in Kraft

getreten.

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