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253_1980 AT

253. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1980/1981 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 253. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1980/1981 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung

Auf Grund des § 10 des Bundesgesetzes vom

16. April 1980, BGBl. Nr. 199, über die Vornahme

von Volkszählungen (Volkszählungsgesetz

1980) wird mit Zustimmung des Hauptausschusses

des Nationalrates verordnet

Die gemäß § 1 des Volkszählungsgesetzes,

BGBl. Nr. 199/1980, an der Wende des Jahrzehntes

1980/1981 vorzunehmende Ordentliche

Volkszählung hat am 12. Mai 1981 (Zähltag)

stattzufinden.

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