253. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 190 Vorarlberger Straße im Bereich der Stadtgemeinde Bludenz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975
wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 190
Vorarlberger Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde
Bludenz wie folgt bestimmt
Die B 190 Vorarlberger Straße wird von der
Kreuzung Freiheitsplatz/Wichnerstraße über die
Wichnerstraße zur Kreuzung Wichnerstraße/
Hermann-Sanderstraße, sodann über die Hermann-
Sanderstraße zur Kreuzung Hermann-
Sanderstraße/Bahnhofstraße und in der Folge
über die Bahnhofstraße zur Kreuzung Bahnhofstraße/
Werdenbergerstraße umgelegt.
Gleichzeitig werden die durch die Umlegung
für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen
Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf der B 190 Vorarlberger
Straße sowie der aufgelassenen Straßenteile
aus den beim Bundesministerium für
Bauten und Technik, beim Amt der Vorarlberger
Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde
Bludenz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab
1 : 1000 zu entnehmen.