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253_1978 AT

253. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 190 Vorarlberger Straße im Bereich der Stadtgemeinde Bludenz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 253. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 190 Vorarlberger Straße im Bereich der Stadtgemeinde Bludenz

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 190

Vorarlberger Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde

Bludenz wie folgt bestimmt

Die B 190 Vorarlberger Straße wird von der

Kreuzung Freiheitsplatz/Wichnerstraße über die

Wichnerstraße zur Kreuzung Wichnerstraße/

Hermann-Sanderstraße, sodann über die Hermann-

Sanderstraße zur Kreuzung Hermann-

Sanderstraße/Bahnhofstraße und in der Folge

über die Bahnhofstraße zur Kreuzung Bahnhofstraße/

Werdenbergerstraße umgelegt.

Gleichzeitig werden die durch die Umlegung

für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen

Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf der B 190 Vorarlberger

Straße sowie der aufgelassenen Straßenteile

aus den beim Bundesministerium für

Bauten und Technik, beim Amt der Vorarlberger

Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde

Bludenz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab

1 : 1000 zu entnehmen.

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