253_1977
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253. Verordnung: Erlassung der Ausbildungsvorschriften für weitere Lehrberufe
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 253. Verordnung: Erlassung der Ausbildungsvorschriften für weitere Lehrberufe
1977_253_0 253. Verordnung: Erlassung der Ausbildungsvorschriften für weitere Lehrberufe
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Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, wird — bezüglich
der Verhältniszahlen im Sinne des § 8 Abs. 3
des Berufsausbildungsgesetzes gemäß § 35 Z. 1
dieses Gesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für soziale Verwaltung — verordnet
§ 1. Für die nachstehend genannten Lehrberufe
werden die in den jeweils angeführten Anlagen
enthaltenen Ausbildungsvorschriften festgelegt
1. für den Lehrberuf Gold-, Silber- und Perlensticker
in der Anlage 1;
2. für den Lehrberuf Maschinsticker in der Anlage
2.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1977
in Kraft.