Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
253_1975 AT

253. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1974/75

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 253. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1974/75

Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des § 34

Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 330/1971, 335/1973 und 182/1974

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

An den folgenden Lehranstalten ist im Studienjahr

1974/75 höchstens die. nachstehende Anzahl

von Begabtenstipendien zu vergeben

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →