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253_1965 AT

253. Kundmachung: Abänderung des Artikels 26 der Satzung des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 253. Kundmachung: Abänderung des Artikels 26 der Satzung des Europarates

Artikel 26 der Satzung des Europarates, BGBl. Nr. 121/1956 in der Fassung der Kundmachung

BGBL Nr. 151/1963, hat zu lauten wie folgt

(Übersetzung)

„ARTIKEL 26

Die Mitglieder haben Anspruch

auf die nachstehend angegebene

Zahl von Sitzen

Gemäß Artikel 41 Absatz d der Satzung ist der abgeänderte Wortlaut des Artikels 26 der

Satzung am 24. Mai 1965 in Kraft getreten.

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