252_2002
AT
252. Verordnung: Aufhebung der Verordnung BGBl. Nr. 205/1994
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
BGBlPdf 252. Verordnung: Aufhebung der Verordnung BGBl. Nr. 205/1994
Auf Grund des § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2001, wird verordnet
Die Verordnung über die Einsetzung einer Kommission zur Vorbereitung der Neuerlassung des Sozialversicherungsgesetzes,
BGBl. Nr. 205/1994, wird aufgehoben.
BGBlPdf 252. Kundmachung: Berichtigung der Kundmachung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Jamaika zur Änderung des Abkommens über die Abschaffung der Sichtvermerkspflicht
2002_252_3 252. Kundmachung: Berichtigung der Kundmachung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Jamaika zur Änderung des Abkommens über die Abschaffung der Sichtvermerkspflicht
Originalquelle öffnen
Die Kundmachung in BGBl. III Nr. 216/2002 wird dahingehend berichtigt, dass es im englischen
Wortlaut des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Jamaika
zur Änderung des Abkommens über die Abschaffung der Sichtvermerkspflicht im Article 1 lit. a
und b jeweils in der Wortfolge statt „for a sojourn not exceeding ninety days“ richtig „for a sojourn not
exceeding thirty days“ zu lauten hat.