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252_2002 AT

252. Verordnung: Aufhebung der Verordnung BGBl. Nr. 205/1994

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 252. Verordnung: Aufhebung der Verordnung BGBl. Nr. 205/1994

Auf Grund des § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2001, wird verordnet

Die Verordnung über die Einsetzung einer Kommission zur Vorbereitung der Neuerlassung des Sozialversicherungsgesetzes,

BGBl. Nr. 205/1994, wird aufgehoben.

BGBlPdf 252. Kundmachung: Berichtigung der Kundmachung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Jamaika zur Änderung des Abkommens über die Abschaffung der Sichtvermerkspflicht

Die Kundmachung in BGBl. III Nr. 216/2002 wird dahingehend berichtigt, dass es im englischen

Wortlaut des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Jamaika

zur Änderung des Abkommens über die Abschaffung der Sichtvermerkspflicht im Article 1 lit. a

und b jeweils in der Wortfolge statt „for a sojourn not exceeding ninety days“ richtig „for a sojourn not

exceeding thirty days“ zu lauten hat.

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