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252_1999 AT

252. Verordnung: Akkreditierung der SGS Austria Controll-Co Ges. m. b. H.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 252. Verordnung: Akkreditierung der SGS Austria Controll-Co Ges. m. b. H.

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1996 wird verordnet

§ 1. Die SGS Austria Controll-Co Ges. m. b. H. mit Sitz in 1015 Wien, Johannesgasse 14, wird als

Stelle, die Produkte zertifiziert, akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfaßt die Zertifizierung von biologisch erzeugten, verarbeiteten

und eingeführten Produkten gemäß

1. Verordnung (EWG) 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung

der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel, in der jeweils geltenden

Fassung und

2. Österreichischer Lebensmittelkodex Kapitel A8 Teil B, in der jeweils geltenden Fassung.

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und

Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen

des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.

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