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252_1979 AT

252. Verordnung: Umsatzsteuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zum Spanischen Staat

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 252. Verordnung: Umsatzsteuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zum Spanischen Staat

Auf Grund des § 48 der Bundesabgabenordnung,

BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet

Beförderungen von Personen (samt Gepäck)

im grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch

spanische Unternehmer mit Kraftfahrzeugen

(einschließlich Anhängern) mit spanischen Kennzeichen

sind ab 1. Juli 1979 von der Umsatzsteuer

befreit. Hiedurch tritt gemäß § 12 Abs. 3

Z. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl.

Nr. 223, der Ausschluß vom Vorsteuerabzug

ein.

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