252_1979
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252. Verordnung: Umsatzsteuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zum Spanischen Staat
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 252. Verordnung: Umsatzsteuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zum Spanischen Staat
1979_252_0 252. Verordnung: Umsatzsteuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zum Spanischen Staat
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Auf Grund des § 48 der Bundesabgabenordnung,
BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet
Beförderungen von Personen (samt Gepäck)
im grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch
spanische Unternehmer mit Kraftfahrzeugen
(einschließlich Anhängern) mit spanischen Kennzeichen
sind ab 1. Juli 1979 von der Umsatzsteuer
befreit. Hiedurch tritt gemäß § 12 Abs. 3
Z. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl.
Nr. 223, der Ausschluß vom Vorsteuerabzug
ein.