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251_1981 AT

251. Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR. betreffend die Beförderung von Azodiisobutyronitril als Stoff der Klasse 4.1

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 251. Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR. betreffend die Beförderung von Azodiisobutyronitril als Stoff der Klasse 4.1

(Übersetzung)

1. Abweichend von den Bestimmungen des

ADR, Anlage A, Rn. 2400 und 2401, kann Azodiisobutyronitril

als Stoff der Klasse 4.1,

Rn. 2401, unter folgenden Bedingungen befördert

werden

(i) Der Stoff ist in Pappfässern mit einer

losen Auskleidung aus Polyäthylen zu

verpacken. Die einzelnen Fässer dürfen

nicht mehr als 50 kg beinhalten,

(ii) Die Fässer sind entsprechend der in

Ziffer 9.64 der Empfehlungen der Vereinten

Nationen enthaltenen Spezifikationen

für 1G1 Pappfässer herzustellen.

(iii) Die Fässer müssen gemäß den Ziffern

9.65, 9.66 und 9.67 der Empfehlungen

der Vereinten Nationen geprüft

und als den darin vorgeschriebenen

Fallprüfungen (Gruppe II) und

Stapeldruckprüfungen entsprechend gekennzeichnet

sein.

(iv) Die Fässer sind vor direkter Sonnenbestrahlung

zu schützen und an einem

kühlen und gut gelüfteten Ort entfernt

von jeder Wärmequelle zu verstauen.

Sie dürfen nie einer Temperatur

von mehr als 40° C ausgesetzt

sein.

2. Jedes Faß ist mit einem Zettel nach Muster

2 B zu versehen.

3. Alle übrigen für Stoffe der Klasse 4.1 geltenden

Vorschriften sind einzuhalten.

4. Im Beförderungspapier hat der Absender

zusätzlich zu vermerken: „Gemäß Rn. 2010 des;

ADR vereinbarte Beförderung".

5. Diese Vereinbarung gilt für Beförderungen

zwischen dem Vereinigten Königreich und Österreich.

London, 26. Feber 1981

Die zuständige Behörde des Vereinigten Königreichs

L. Grainger

Wien, 1981 03 30

Für den Bundesminister für Verkehr der Republik

Österreich

Hehenberger

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