251. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 5/1964 des Gemeinsamen Rates über Abänderung des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 5/64
1 Anlage
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES
Nr. 5/1964
(In der 13. Sitzung am 28. Juli 1964 gefaßt)
ABÄNDERUNG DES ANHANGS I DES
ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 3 des Assoziierungs-Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Anhang I des Assoziierungs-Übereinkommens
wird gemäß der Anlage zu diesem Beschluß abgeändert.
2. Diese Abänderung tritt am 1. November 1964
in Kraft.
3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
Anlage zu
FINEFTA/DJC 5/64
ABÄNDERUNG DES ANHANGS I DES
ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS
Die Positionen 73.37 bis einschließlich 73.40
sind durch folgenden Text zu ersetzen