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251_1964 AT

251. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 5/1964 des Gemeinsamen Rates über Abänderung des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 251. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 5/1964 des Gemeinsamen Rates über Abänderung des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 5/64

1 Anlage

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES

Nr. 5/1964

(In der 13. Sitzung am 28. Juli 1964 gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ANHANGS I DES

ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 3 des Assoziierungs-Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Anhang I des Assoziierungs-Übereinkommens

wird gemäß der Anlage zu diesem Beschluß abgeändert.

2. Diese Abänderung tritt am 1. November 1964

in Kraft.

3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

Anlage zu

FINEFTA/DJC 5/64

ABÄNDERUNG DES ANHANGS I DES

ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS

Die Positionen 73.37 bis einschließlich 73.40

sind durch folgenden Text zu ersetzen

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