251_1960
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251. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 251. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz.
1960_251_0 251. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz.
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Mit Wirkung vom 1. Jänner 1961 werden
folgende Bestimmungen über die Rechtshilfe-
und Übersetzungskanzlei des Bundesministeriums
für Justiz und deren Gebühren in der Geschäftsordnung
für die Gerichte I. und II. Instanz,
BGBl. Nr. 264/1951, aufgehoben
1. die §§ 184 bis 187;
2. im § 190 Abs. 1 Z. 2 b die Worte „sowie die
einstweilige Befreiung von den Gebühren der
Rechtshilfe- und Übersetzungskanzlei.";
3. der letzte Satz im § 238 Abs. 2;
4. im § 238 Abs. 3 die Worte „mit Ausnahme
der im Abs. 2 genannten Übersetzungsgebühren,".