Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
251_1960 AT

251. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 251. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz.

Mit Wirkung vom 1. Jänner 1961 werden

folgende Bestimmungen über die Rechtshilfe-

und Übersetzungskanzlei des Bundesministeriums

für Justiz und deren Gebühren in der Geschäftsordnung

für die Gerichte I. und II. Instanz,

BGBl. Nr. 264/1951, aufgehoben

1. die §§ 184 bis 187;

2. im § 190 Abs. 1 Z. 2 b die Worte „sowie die

einstweilige Befreiung von den Gebühren der

Rechtshilfe- und Übersetzungskanzlei.";

3. der letzte Satz im § 238 Abs. 2;

4. im § 238 Abs. 3 die Worte „mit Ausnahme

der im Abs. 2 genannten Übersetzungsgebühren,".

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →