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251_1951 AT

251. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen und Verlängerung von Fristen für die Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 251. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen und Verlängerung von Fristen für die Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen.

Auf Grund des § 13 Abs. 4 und des § 14

Abs. 2 Z. 1 des Patentschutz-Überleitungsgesetzes

1950, BGBl. Nr. 128, in der Fassung

des Art. III Z. 3 der Gewerbl. Rechtsschutz-

Novelle 1951, BGBl. Nr. 210, wird festgestellt,

daß die Prioritätsfristen des § 13 Abs. 1 des

Patent-ÜG. 1950, deren Laufzeit zwischen dem

8. Mai 1945 und dem 30. September 1949 auf

Grund einer Hinterlegung bei den Annahmestellen

Darmstadt oder Berlin des Vereinigten

Wirtschaftsgebietes oder einer Hinterlegung in

einem Vertragsland des Pariser Unionsvertrages

außer Deutschland begonnen hat, sowie die

Fristen zur Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten

der deutschen Staatsangehörigen bis zum

30. April 1952 verlängert sind.

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