251_1951
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251. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen und Verlängerung von Fristen für die Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 251. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen und Verlängerung von Fristen für die Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen.
1951_251_0 251. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen und Verlängerung von Fristen für die Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen.
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Auf Grund des § 13 Abs. 4 und des § 14
Abs. 2 Z. 1 des Patentschutz-Überleitungsgesetzes
1950, BGBl. Nr. 128, in der Fassung
des Art. III Z. 3 der Gewerbl. Rechtsschutz-
Novelle 1951, BGBl. Nr. 210, wird festgestellt,
daß die Prioritätsfristen des § 13 Abs. 1 des
Patent-ÜG. 1950, deren Laufzeit zwischen dem
8. Mai 1945 und dem 30. September 1949 auf
Grund einer Hinterlegung bei den Annahmestellen
Darmstadt oder Berlin des Vereinigten
Wirtschaftsgebietes oder einer Hinterlegung in
einem Vertragsland des Pariser Unionsvertrages
außer Deutschland begonnen hat, sowie die
Fristen zur Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten
der deutschen Staatsangehörigen bis zum
30. April 1952 verlängert sind.