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250_1989 AT

250. Kundmachung: Aufhebung des § 5 Abs. 3 des Kleingartengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof und Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 5 Abs. 4 des Kleingartengesetzes verfassungswidrig war

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 250. Kundmachung: Aufhebung des § 5 Abs. 3 des Kleingartengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof und Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 5 Abs. 4 des Kleingartengesetzes verfassungswidrig war

Gemäß Art. 140 Abs. 4, 5 und 6 sowie gemäß

§ 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 7. März 1989, G 186/88-7, dem Bundeskanzler

zugestellt am 2. Mai 1989,

1. § 5 Abs. 3 und 4 des Kleingartengesetzes,

BGBl. Nr. 6/1959, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 78/1987 als verfassungswidrig

aufgehoben und

2. ausgesprochen, daß § 5 Abs. 4 des Kleingartengesetzes,

BGBl. Nr. 6/1959, in der Fassung

vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 78/1987 verfassungswidrig war.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

(3) Die Aufhebung des § 5 Abs. 3 zweiter Satz

des Kleingartengesetzes tritt mit Ablauf des

7. März 1990 in Kraft.

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