250_1988
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250. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 250. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser
1988_250_0 250. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser
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Nach Mitteilung der Regierung des Vereinigten
Königreiches hat Pakistan am 3. März 1988 seine
Ratifikationsurkunde zum Vertrag über das Verbot
von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im
Weltraum und unter Wasser (BGBl. Nr. 199/1964,
letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 233/1987) hinterlegt.