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250_1988 AT

250. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 250. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser

Nach Mitteilung der Regierung des Vereinigten

Königreiches hat Pakistan am 3. März 1988 seine

Ratifikationsurkunde zum Vertrag über das Verbot

von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im

Weltraum und unter Wasser (BGBl. Nr. 199/1964,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 233/1987) hinterlegt.

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