250. Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Portugiesischen Republik über wirtschaftliche Zusammenarbeit in Drittländern
Gesetzestext (1 Artikel)
Die Österreichische Bundesregierung und die
Regierung der Portugiesischen Republik,
in dem Wunsch, die wirtschaftliche Zusammenarbeit
mit Drittländern im Bereich der Dritten Welt
zu entwickeln und zu erleichtern, und im
Bewußtsein der gegenseitigen Vorteile einer solchen
Zusammenarbeit, welche zur Vertiefung der
freundschaftlichen Bande zwischen ihren Völkern
beitragen wird,
haben folgendes vereinbart
1. den politischen Willen beider Seiten zu bestätigen,
in den Entwicklungsländern gemeinsame wirtschaftliche
Aktivitäten von gegenseitigem Interesse
durchzuführen,
2. alle Anstrengungen zu unternehmen, den Kontakt
zwischen Gesellschaften beider Länder, welche
an wirtschaftlichen Aktivitäten in den vorrangigen
Sektoren in diesen Drittländern interessiert sind, zu
fördern,
3. neueste Informationen über Projekte auszutauschen,
welche diese Drittländer im Dreiecksverkehr
verwirklicht sehen möchten,
4. Informationen betreffend Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der Entwicklungshilfe auszutauschen,
und
5. alle Kontakte im Rahmen dieses Protokolls auf
diplomatischem Wege vorzunehmen.
Das vorliegende Protokoll tritt mit seiner Unterzeichnung
in Kraft.
Gegeben zu Lissabon am 23. April 1985 in zwei
Urschriften in deutscher und portugiesischer Sprache,
wobei beide Texte in gleicher Weise verbindlich
sind.
Für die Österreichische Bundesregierung
Dr. Erich Hochleitner e. h.
Für die Regierung der
Portugiesischen Republik
Eduardo Ambar e. h.