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250_1985 AT

250. Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Portugiesischen Republik über wirtschaftliche Zusammenarbeit in Drittländern

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 250. Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Portugiesischen Republik über wirtschaftliche Zusammenarbeit in Drittländern

Die Österreichische Bundesregierung und die

Regierung der Portugiesischen Republik,

in dem Wunsch, die wirtschaftliche Zusammenarbeit

mit Drittländern im Bereich der Dritten Welt

zu entwickeln und zu erleichtern, und im

Bewußtsein der gegenseitigen Vorteile einer solchen

Zusammenarbeit, welche zur Vertiefung der

freundschaftlichen Bande zwischen ihren Völkern

beitragen wird,

haben folgendes vereinbart

1. den politischen Willen beider Seiten zu bestätigen,

in den Entwicklungsländern gemeinsame wirtschaftliche

Aktivitäten von gegenseitigem Interesse

durchzuführen,

2. alle Anstrengungen zu unternehmen, den Kontakt

zwischen Gesellschaften beider Länder, welche

an wirtschaftlichen Aktivitäten in den vorrangigen

Sektoren in diesen Drittländern interessiert sind, zu

fördern,

3. neueste Informationen über Projekte auszutauschen,

welche diese Drittländer im Dreiecksverkehr

verwirklicht sehen möchten,

4. Informationen betreffend Zusammenarbeit auf

dem Gebiet der Entwicklungshilfe auszutauschen,

und

5. alle Kontakte im Rahmen dieses Protokolls auf

diplomatischem Wege vorzunehmen.

Das vorliegende Protokoll tritt mit seiner Unterzeichnung

in Kraft.

Gegeben zu Lissabon am 23. April 1985 in zwei

Urschriften in deutscher und portugiesischer Sprache,

wobei beide Texte in gleicher Weise verbindlich

sind.

Für die Österreichische Bundesregierung

Dr. Erich Hochleitner e. h.

Für die Regierung der

Portugiesischen Republik

Eduardo Ambar e. h.

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