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250_1960 AT

250. Bundesgesetz: Veräußerung von bundeseigenen Liegenschaften (Pionierkaserne) in Klosterneuburg.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 250. Bundesgesetz: Veräußerung von bundeseigenen Liegenschaften (Pionierkaserne) in Klosterneuburg.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1.

Das Bundesministerium für Finanzen ist ermächtigt,

die bundeseigenen Liegenschaften

Grundstück Nr. 120 (Garten) und Grundstück

Nr. 124/1 (Baufläche, Kaserne C.Nr. 484, Pionierkaserne),

beide aus EZ. 437 II des Grundbuches

der KG. Klosterneuburg, zu veräußern.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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