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250_1958 AT

250. Verordnung: 3. Handelskammer-Wahlordnungs-Novelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 250. Verordnung: 3. Handelskammer-Wahlordnungs-Novelle.

Auf Grund des § 46 des Handelskammergesetzes,

BGBl. Nr. 182/1946, -wird verordnet

Die Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung,

BGBl. Nr. 11/1950, in der Fassung der

Verordnungen vom 26. November 1954, BGBl.

Nr. 265, und vom 4. Feber 1958, BGBl. Nr. 32,

wird abgeändert wie folgt

Artikel I.

Änderungen im Abschnitt V des § 1.

Unter der Nr. 1 Privatbahnen wird die für

den Bereich der Kammer Tirol mit „(2)" festgesetzte

Mandatszahl in „6" abgeändert.

Artikel II.

Änderungen im Abschnitt VI

des § 1.

Unter der Nr. 7 Lichtspieltheater wird die

für den Bereich der Kammer Tirol mit „(4)" festgesetzte

Mandatszahl in „6" abgeändert.

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