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250_1949 AT

250. Verordnung: Ausscheidung der Gemeinden Edelstal und Kittsee aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Hainburg an der Donau und Zuweisung zum Sprengel des Bezirksgerichtes Neusiedl am See.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 250. Verordnung: Ausscheidung der Gemeinden Edelstal und Kittsee aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Hainburg an der Donau und Zuweisung zum Sprengel des Bezirksgerichtes Neusiedl am See.

Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d, des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der

Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925

wird mit Zustimmung der niederösterreichischen

und der burgenländischen Landesregierung verordnet

§ 1. Die Gemeinden Edelstal und Kittsee,

welche durch die Verfügung über die Gerichtsgliederung

in der Ostmark vom 18. Dezember

1939, R. G. Bl. I S. 2439, Artikel II und IV,

mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1940 aus dem

Gerichtsbezirk Neusiedl am See ausgeschieden und

in den Gerichtsbezirk Hainburg an der Donau

eingegliedert wurden, werden aus dem Gerichtsbezirk

Hainburg an der Donau ausgeschieden

und dem Gerichtsbezirk Neusiedl am See zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Dezember

1949 in Kraft.

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