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24_1987 AT

24. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Aufwand für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 24. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Aufwand für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Heeresgebührengesetzes

1985, BGBl. Nr. 87, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 266/1985 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung

vom 3. März 1986, BGBl. Nr. 148,

über den Aufwand für den Krankentransport und

die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen wird wie

folgt geändert

Im § 2 lit. a tritt an die Stelle des Betrages

„1494 S" der Betrag „1543 S".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1987 in

Kraft.

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