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24_1963 AT

24. Kundmachung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 24. Kundmachung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten.

(1) Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1962, BGBl. Nr. 247/1962,

wird hiemit die Wahl des Bundespräsidenten für

Sonntag, den 28. April 1963

ausgeschrieben.

(2) Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 1. März 1963 bestimmt.

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