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24_1956 AT

24. Bundesverfassungsgesetz: Änderung staatsbürgerschaftsrechtlicher Bestimmungen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 24. Bundesverfassungsgesetz: Änderung staatsbürgerschaftsrechtlicher Bestimmungen.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

(1) Abschnitt II des III. Hauptstückes des Bundesverfassungsgesetzes

vom 6. Februar 1947,

BGBl. Nr. 25, über die Behandlung der Nationalsozialisten

(Nationalsozialistengesetz) wird aufgehoben.

(2) Hiedurch lebt die Staatsbürgerschaft bei

Personen, die sie auf Grund der im Abs. 1 genannten

Bestimmungen verloren haben, nicht

wieder auf.

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes

ist das Bundesministerium für Inneres

betraut.

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