24_1952
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24. Verordnung: Erhöhung von Vergütungssätzen für die Ausfuhrvergütung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 24. Verordnung: Erhöhung von Vergütungssätzen für die Ausfuhrvergütung.
1952_24_0 24. Verordnung: Erhöhung von Vergütungssätzen für die Ausfuhrvergütung.
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Auf Grund des Art, X Abs. 3 und des Art. XII
Abs. 3 des 2. Steueränderungsgesetzes 1951,
BGBl. Nr. 8/1952, wird verordnet
§ 1. Der Vergütungssatz für die Ausfuhrvergütung
wird für Halberzeugnisse um
0'3 v. H. auf 1'5 v. H. und für Fertigwaren
um 1'4 v. H. auf 3'4 v. H. erhöht.
§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1952
in Kraft. Die gemäß § 1 erhöhten Vergütungssätze
sind auf alle vergütungsfähigen Vorgänge,
die nach dem 31. Dezember 1951 eintreten, anzuwenden.