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24_1952 AT

24. Verordnung: Erhöhung von Vergütungssätzen für die Ausfuhrvergütung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 24. Verordnung: Erhöhung von Vergütungssätzen für die Ausfuhrvergütung.

Auf Grund des Art, X Abs. 3 und des Art. XII

Abs. 3 des 2. Steueränderungsgesetzes 1951,

BGBl. Nr. 8/1952, wird verordnet

§ 1. Der Vergütungssatz für die Ausfuhrvergütung

wird für Halberzeugnisse um

0'3 v. H. auf 1'5 v. H. und für Fertigwaren

um 1'4 v. H. auf 3'4 v. H. erhöht.

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1952

in Kraft. Die gemäß § 1 erhöhten Vergütungssätze

sind auf alle vergütungsfähigen Vorgänge,

die nach dem 31. Dezember 1951 eintreten, anzuwenden.

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