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24_1948 AT

24. Kundmachung: Verlängerung der Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 24. Kundmachung: Verlängerung der Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Auf Grund des § 13, Abs. (4), des Patentschutz-

Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947,

B. G. Bl. Nr. 123, und des § 10, Abs. (4), des

Markenschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai

1947, B. G.Bl. Nr. 125, wird festgestellt, daß

die Prioritätsfristen des § 13, Abs. (1), des

Patent-Üb. und des § 10, Abs. (1), des Marken-

Üb., zugunsten der Staatsangehörigen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft verlängert

sind.

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