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249_2000 AT

249. Kundmachung: Kundmachung der ÖNORMEN und Österreichischen Bestimmungen für die Elektrotechnik, deren Anwendung gemäß § 5 Abs. 2 der Explosionsschutzverordnung 1996

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 249. Kundmachung: Kundmachung der ÖNORMEN und Österreichischen Bestimmungen für die Elektrotechnik, deren Anwendung gemäß § 5 Abs. 2 der Explosionsschutzverordnung 1996 – ExSV 1996 zur Konformitätsvermutung führt

Auf Grund des § 3 Abs. 4 des Elektrotechnikgesetztes 1992 – ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, und

des § 5 Abs. 4 der Explosionsschutzverordnung 1996 – ExSV 1996, BGBl. Nr. 252/1996, wird vom

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kundgemacht

Die nachfolgend angeführten ÖNORMEN und Österreichischen Bestimmungen für die Elektrotechnik

sind Umsetzungen jener harmonisierten Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

C 71/3 vom 11. März 2000 von der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie

94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften

der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in

explosionsgefährdeten Bereichen mitgeteilt wurden.

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