249_1982
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249. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in der Arbeitsmarktverwaltung, im Versorgungs- und Behindertenwesen und in der Arbeitsinspektion
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 249. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in der Arbeitsmarktverwaltung, im Versorgungs- und Behindertenwesen und in der Arbeitsinspektion
1982_249_0 249. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in der Arbeitsmarktverwaltung, im Versorgungs- und Behindertenwesen und in der Arbeitsinspektion
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Auf Grund der §§ 24 bis 35 und 196 des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, wird
im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für soziale
Verwaltung vom 4. Dezember 1979, BGBl.
Nr. 512, über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe
C in der Arbeitsmarktverwaltung, im
Versorgungs- und Behindertenwesen und in der
Arbeitsinspektion wird wie folgt geändert
Im § 8 Abs. 4 hat der letzte Satz zu entfallen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1982 in Kraft.