249. Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Spanien betreffend die gegenseitige Anerkennung von Transitursprungszeugnissen
Gesetzestext (1 Artikel)
Österreichische Botschaft
Madrid
VERBALNOTE
Die Österreichische Botschaft begrüßt das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und
beehrt sich, namens der Österreichischen Bundesregierung folgendes vorzuschlagen
Die Republik Österreich und der Spanische Staat gewähren einander hinsichtlich der
Ursprungszeugnisse für Waren mit dem Ursprung in Drittländern die Behandlung gemäß
Artikel 11, Punkt 3 der Internationalen Konvention zur Vereinfachung der Zollformalitäten vom
3. November 1923.
Für den Fall, daß die Regierung von Spanien Obigem zustimmen sollte, beehrt sich die Österreichische
Botschaft vorzuschlagen, daß diese Note und die spanische Antwortnote ein Übereinkommen
zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Spanien
darstellen, welches 60 Tage nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt und jederzeit
mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden kann.
Die Österreichische Botschaft benützt diese Gelegenheit, um dem Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten den Ausdruck ihrer vorzüglichen Hochachtung zu erneuern.
Madrid, am 14. März 1972
An das
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Madrid
(Übersetzung)
MINISTERIUM FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
R.E.I.
Nr. 28
VERBALNOTE
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
begrüßt die Österreichische Botschaft in
Madrid und beehrt sich, den Empfang ihrer
Verbalnote vom 14. des Monates zu bestätigen,
die wie folgt lautet
„Die Republik Österreich und der Spanische
Staat gewähren einander hinsichtlich der
Ursprungszeugnisse für Waren mit dem Ursprung
in Drittländern die Behandlung gemäß
Artikel 11, Punkt 3 der Konvention zur Vereinfachung
der Zollformalitäten vom 3. November
1923.
Für den Fall, daß die Regierung von Spanien
Obigem zustimmen sollte, beehrt sich die
Österreichische Botschaft vorzuschlagen, daß
diese Note und die spanische Antwortnote ein
Übereinkommen zwischen der Österreichischen
Bundesregierung und der Regierung des Spanischen
Staates darstellen, welches 60 Tage nach
Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt
und jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten
schriftlich gekündigt werden kann."
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
gibt hiemit der Österreichischen Botschaft
die Annahme des Vorstehenden durch die Regierung
von Spanien bekannt.
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
benützt die Gelegenheit, um der Österreichischen
Botschaft die Versicherung seiner
Hochachtung zu erneuern.
Madrid, 14. März 1972
An die
Österreichische Botschaft
in Madrid
Das im vorstehenden Notenwechsel enthaltene Übereinkommen ist am 13. Mai 1972 in
Kraft getreten.