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249_1970 AT

249. Bundesgesetz: Abänderung des Landesvertragslehrergesetzes 1966

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 249. Bundesgesetz: Abänderung des Landesvertragslehrergesetzes 1966

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Dem § 7 Abs. 2 des Landesvertragslehrergesetzes

1966, BGBl. Nr. 172, wird folgender Satz angefügt

„Sofern für die Erlassung von Verordnungen auf

Grund von Bundesgesetzen, die gemäß § 2 auf

Landesvertragslehrer anwendbar sind, die Bundesregierung

oder die Bundesregierung im Einvernehmen

mit dem Hauptausschuß des Nationalrates

zuständig ist, gilt dies auch im Anwendungsbereich

dieses Bundesgesetzes."

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit Wirkung vom

1. September 1970 in Kraft.

Artikel III

Mit der Wahrnehmung der dem Bund gemäß

Artikel 14 Abs. 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 zustehenden Rechte ist

der Bundesminister für Unterricht betraut.

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