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249_1968 AT

249. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung, betreffend die Einfuhr von Kaffee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 249. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung, betreffend die Einfuhr von Kaffee

Auf Grund des § 3 Abs. 2 lit. b des Außenhandelsgesetzes,

BGBl. Nr. 226/1956, wird mit

Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung vom

17. Jänner 1967, BGBl. Nr. 91, betreffend die

Einfuhr von Kaffee, in der Fassung der Verordnung

der Bundesregierung vom 6. Juni 1967,

BGBl. Nr. 209, wird abgeändert wie folgt

§ 2 hat zu lauten

„§ 2. Diese Verordnung verliert ihre Wirksamkeit

mit 31. Dezember 1968."

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