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249_1964 AT

249. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 11/1964 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Anhangs E und dementsprechende Abänderung des Anhangs D des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 249. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 11/1964 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Anhangs E und dementsprechende Abänderung des Anhangs D des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 11/64

1 Anlage

BESCHLUSS DES RATES Nr. 11/1964

(In der 22. Sitzung am 30. Juni 1964 gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ANHANGS E DES

ÜBEREINKOMMENS UND DEMENTSPRECHENDE

ABÄNDERUNG DES ANHANGS D

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 26 Absatz 2 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Anhang E des Übereinkommens wird gemäß

Anlage zu diesem Beschluß abgeändert.

2. Zufolge dieser Abänderung wird Anhang D

gemäß Anlage zu diesem Beschluß abgeändert.

3. Diese Abänderungen treten am 30. September

1964 in Kraft.

4. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

Anlage zu

EFTA/DC 11/64

ABÄNDERUNG DES ANHANGS E DES

ÜBEREINKOMMENS UND DEMENTSPRECHENDE

ABÄNDERUNG DES ANHANGS D

ANHANG E

Die Position „ex 16.03 Extrakt aus dem Fleisch

von Walen" ist zu streichen.

ANHANG D

Kapitel 16, ex 16.03: Der Hinweis „1)" bei

„Extrakt aus dem Fleisch von Walen" und die

Fußnote „1) siehe Anhang E" sind zu streichen.

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