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249_1962 AT

249. Bundesgesetz: Beitrag des Bundes zur Einrichtung des evangelischen Schulwesens im Burgenland.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 249. Bundesgesetz: Beitrag des Bundes zur Einrichtung des evangelischen Schulwesens im Burgenland.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. (1) Der Bund hat der Evangelischen Kirche

Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses

in Österreich für Zwecke der Einrichtung des

evangelischen Schulwesens im Burgenland eine

einmalige und endgültige Leistung im Beträge

von 9'5 Millionen Schilling zu zahlen.

(2) Die Zahlung ist in fünf gleichen Jahresraten,

die erste einen Monat nach Inkrafttreten dieses

Bundesgesetzes, die folgenden jeweils bis 1. Juli

eines jeden Jahres, zu Handen des Evangelischen

Oberkirchenrates Augsburgischen und Helvetischen

Bekenntnisses in Wien zu leisten.

§ 2. Der im § 1 genannte Betrag wird von der

Evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen

Bekenntnisses in Österreich aufgeteilt.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für

Unterricht betraut.

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