249. Bundesgesetz: Beitrag des Bundes zur Einrichtung des evangelischen Schulwesens im Burgenland.
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. (1) Der Bund hat der Evangelischen Kirche
Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses
in Österreich für Zwecke der Einrichtung des
evangelischen Schulwesens im Burgenland eine
einmalige und endgültige Leistung im Beträge
von 9'5 Millionen Schilling zu zahlen.
(2) Die Zahlung ist in fünf gleichen Jahresraten,
die erste einen Monat nach Inkrafttreten dieses
Bundesgesetzes, die folgenden jeweils bis 1. Juli
eines jeden Jahres, zu Handen des Evangelischen
Oberkirchenrates Augsburgischen und Helvetischen
Bekenntnisses in Wien zu leisten.
§ 2. Der im § 1 genannte Betrag wird von der
Evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen
Bekenntnisses in Österreich aufgeteilt.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für
Unterricht betraut.