Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
248_1996 AT

248. Verordnung: Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 248. Verordnung: Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus

Auf Grund des § 8 des Washingtoner-Artenschutzübereinkommen-Durchführungsgesetzes, BGBl.

Nr. 179/1996, wird verordnet

§ 1. Die gewerbliche Einfuhr der in der Anlage genannten Waren in das Gebiet der Republik Österreich

ist verboten.

§ 2. Diese Verordnung gilt nur für Waren, die nicht von der von den Inuits ausgeübten traditionellen

Jagd herrühren.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →