248_1996
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248. Verordnung: Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 248. Verordnung: Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus
1996_248_0 248. Verordnung: Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus
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Auf Grund des § 8 des Washingtoner-Artenschutzübereinkommen-Durchführungsgesetzes, BGBl.
Nr. 179/1996, wird verordnet
§ 1. Die gewerbliche Einfuhr der in der Anlage genannten Waren in das Gebiet der Republik Österreich
ist verboten.
§ 2. Diese Verordnung gilt nur für Waren, die nicht von der von den Inuits ausgeübten traditionellen
Jagd herrühren.