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248_1992 AT

248. Kundmachung: Aufhebung des zweiten Satzes des § 59 Abs. 5 des Zollgesetzes 1988 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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BGBlPdf 248. Kundmachung: Aufhebung des zweiten Satzes des § 59 Abs. 5 des Zollgesetzes 1988 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. März 1992, G 259/91-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 24. April 1992, den zweiten Satz des § 59 Abs. 5 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1992 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

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