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248_1990 AT

248. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 248. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern

Auf Grund des § 12 Abs. 1 AuslBG, BGBl.

Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 253/1989, wird verordnet

§ 1. In der Verordnung des Bundesministers für

Arbeit und Soziales über die Festsetzung von

Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern,

BGBl. Nr. 331/1989, in der Fassung der

Verordnung vom 6. Dezember 1989, BGBl.

Nr. 605, werden die Kontingentzahlen für die

einzelnen Bundesländer wie folgt neu festgesetzt

§ 2. Die Kontingentzahlen gelten für den

Zeitraum vom 1. Mai 1990 bis zum 30. Juni 1990.

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