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248_1989 AT

248. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1988/1989

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 248. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1988/1989

Gemäß § 28 Abs. 7 und 8 des Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, BGBl. Nr. 361/1985, BGBl. Nr. 659/1987 und BGBl. Nr. 379/1988

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 1544900 S

werden nach der Zahl der im Studienjahr 1987/88 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Staatsbürger

auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

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