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248_1987 AT

248. Verordnung: Änderung der Verordnung über Qualitätsweinrebsorten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 248. Verordnung: Änderung der Verordnung über Qualitätsweinrebsorten

Auf Grund der §§ 29 Abs. 1 Z 2 und Abs. 4 sowie

30 Abs. 2 Z l des Weingesetzes 1985, BGBl.

Nr. 444, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft vom 11. Juni 1986, BGBl.

Nr. 321, über Qualitätsweinrebsorten wird geändert

wie folgt

1. In § 1 Z l sind die Rebsorten „Furmint",

„Scheurebe (Sämling 88)" sowie bei der Rebsorte

Bouviertraube der Klammerausdruck „(Bouvier)"

aufzunehmen.

2. In § 2 sind die Rebsorten „Furmint" und

„Scheurebe" (Sämling 88) zu streichen.

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