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248_1981 AT

248. Kundmachung: Verlängerung der Geltungsdauer des Fünften Internationalen Zinnübereinkommens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 248. Kundmachung: Verlängerung der Geltungsdauer des Fünften Internationalen Zinnübereinkommens

Der Internationale Zinnrat hat mit Resolution

No. 121 vom 14. Jänner 1981 die Geltungsdauer

des Fünften Internationalen Zinnübereinkommens,

BGBl. Nr. 557/1977, gemäß Art. 57

Abs. b dieses Übereinkommens um einen am

1. Juli 1981 beginnenden Zeitraum von zwölf

Monaten verlängert.

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