248. Bundesgesetz: Änderung des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen
— EGVG 1950, BGBl.
Nr. 172, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 232/1977 wird wie folgt geändert
1. Im Art. IX Abs. 1 hat die Wendung „im
Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde in
den Fällen der Z. 1, 2 und 3 von dieser" zu
lauten: „im Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde
in den Fällen der Z. 1, 2, 3 und 5
von dieser".
2. Der Art. IX Abs. 2 hat zu lauten
„(2) Die Organe der Bundesgendarmerie haben
bei der Vollziehung des Abs. 1 als Hilfsorgane
der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuschreiten."
3. Die bisherigen Abs. 2 und 3 des Art. IX
erhalten die Bezeichnung Abs. 3 und 4.
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
die Bundesregierung betraut.