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248_1978 AT

248. Bundesgesetz: Änderung des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 248. Bundesgesetz: Änderung des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen

— EGVG 1950, BGBl.

Nr. 172, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 232/1977 wird wie folgt geändert

1. Im Art. IX Abs. 1 hat die Wendung „im

Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde in

den Fällen der Z. 1, 2 und 3 von dieser" zu

lauten: „im Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde

in den Fällen der Z. 1, 2, 3 und 5

von dieser".

2. Der Art. IX Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Die Organe der Bundesgendarmerie haben

bei der Vollziehung des Abs. 1 als Hilfsorgane

der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuschreiten."

3. Die bisherigen Abs. 2 und 3 des Art. IX

erhalten die Bezeichnung Abs. 3 und 4.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

die Bundesregierung betraut.

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