248. Kundmachung: Geltungsbereich des in Genf abgeschlossenen Zusatzübereinkommens über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende weitere
Staaten das Zusatzübereinkommen über die
Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels
und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken
(BGBl. Nr. 66/1964, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 40/
1967) ratifiziert oder sind diesem beigetreten
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- oder Beitrittsurkunde
Luxemburg 1. Mai 1967
San Marino 29. August 1967
Spanien 21. November 1967
Vereinigte Staaten von
Amerika (einschließlich
aller Gebiete,
für deren internationale
Beziehungen
sie verantwortlich
sind) 6. Dezember 1967
Mongolei 20. Dezember 1968
Äthiopien 21. Jänner 1969
Elfenbeinküste 10. Dezember 1970
Zentralafrikanische
Republik 30. Dezember 1970
Ferner hat Mauritius erklärt, sich auch nach
Erlangung der Unabhängigkeit an das gegenständliche
Zusatzübereinkommen gebunden zu
erachten.