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248_1971 AT

248. Kundmachung: Geltungsbereich des in Genf abgeschlossenen Zusatzübereinkommens über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 248. Kundmachung: Geltungsbereich des in Genf abgeschlossenen Zusatzübereinkommens über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere

Staaten das Zusatzübereinkommen über die

Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels

und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken

(BGBl. Nr. 66/1964, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 40/

1967) ratifiziert oder sind diesem beigetreten

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- oder Beitrittsurkunde

Luxemburg 1. Mai 1967

San Marino 29. August 1967

Spanien 21. November 1967

Vereinigte Staaten von

Amerika (einschließlich

aller Gebiete,

für deren internationale

Beziehungen

sie verantwortlich

sind) 6. Dezember 1967

Mongolei 20. Dezember 1968

Äthiopien 21. Jänner 1969

Elfenbeinküste 10. Dezember 1970

Zentralafrikanische

Republik 30. Dezember 1970

Ferner hat Mauritius erklärt, sich auch nach

Erlangung der Unabhängigkeit an das gegenständliche

Zusatzübereinkommen gebunden zu

erachten.

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