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248_1968 AT

248. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1968 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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BGBlPdf 248. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1968 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 1/68

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES

Nr. 1/1968

(In der 13. gemeinsamen Sitzung am 3. April

1968 gefaßt)

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf den Beschluß des Rates Nr. 4/

1968 Der Beschluß Nr. 4/1968 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 247/1968 verlautbart.,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des

Assoziierungs-Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 4/1968 ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen

zwischen Finnland und den Mitgliedstaaten anzuwenden.

2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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