248_1968
AT
248. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1968 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 1/68
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES
Nr. 1/1968
(In der 13. gemeinsamen Sitzung am 3. April
1968 gefaßt)
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf den Beschluß des Rates Nr. 4/
1968 Der Beschluß Nr. 4/1968 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 247/1968 verlautbart.,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des
Assoziierungs-Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Ratsbeschluß Nr. 4/1968 ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen
zwischen Finnland und den Mitgliedstaaten anzuwenden.
2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.