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248_1957 AT

248. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Satzung der Meisterkrankenkasse des Handwerks für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechts, durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 248. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Satzung der Meisterkrankenkasse des Handwerks für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechts, durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und der

§§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 19. Oktober 1957, V 18/57-8, die

Bestimmungen des § 33 Abs. 5 und 7 der Satzung

der Meisterkrankenkasse des Handwerks

für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechts,

als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung wird mit dem Ablauf des

18. April 1958 wirksam.

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