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247_2003 AT

247. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 247. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, wird die Anlage zur Verordnung

des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und

Feiertagsruhe, BGBl. Nr. 149/1984, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 307/2002, wie

folgt geändert

Dem Abschnitt XVI wird folgende Z 25 angefügt

„25. Betrieb eines Call-Shops

Geschäftsvermittlung in Form der Vermittlung von Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen

mit zugehöriger Beratung und Betreuung zwischen befugten Betreibern und Kunden.“

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