247_1986
AT
247. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 247. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
1986_247_0 247. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Belgien am 1. Oktober 1985 seine Ratifikationsurkunde
zum Europäischen Übereinkommen
über die Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder
und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl.
Nr. 321/1985) hinterlegt.
Belgien hat anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
folgende Erklärung abgegeben
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des
Artikels 2 des Übereinkommens bestellt die Belgische
Regierung das Ministerium für Justiz, 4, Place
Poelaert, B-1000 Brüssel, als Zentralstelle zur
Durchführung der im Übereinkommen vorgesehenen
Aufgaben.