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247_1986 AT

247. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 247. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Belgien am 1. Oktober 1985 seine Ratifikationsurkunde

zum Europäischen Übereinkommen

über die Anerkennung und Vollstreckung von

Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder

und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl.

Nr. 321/1985) hinterlegt.

Belgien hat anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

folgende Erklärung abgegeben

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des

Artikels 2 des Übereinkommens bestellt die Belgische

Regierung das Ministerium für Justiz, 4, Place

Poelaert, B-1000 Brüssel, als Zentralstelle zur

Durchführung der im Übereinkommen vorgesehenen

Aufgaben.

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