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247_1979 AT

247. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 247. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen ist die Deutsche Demokratische

Republik dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung

einzelner Regeln über den Zusammenstoß

von Binnenschiffen (BGBl. Nr. 204/1966,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 553/1973) am 8. Oktober 1976

beigetreten.

Anläßlich des Beitrittes hat die Deutsche Demokratische

Republik die in Art. 9 Buchstabe a und

in Art. 15 des Übereinkommens vorgesehenen

Vorbehalte erklärt sowie die in Art. 19 vorgesehene

Erklärung abgegeben, daß sie den

deutschen Text des Übereinkommens als für sich

verbindlich betrachtet.

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