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247_1971 AT

247. Kundmachung: Geltungsbereich des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens betreffend die Sklaverei

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 247. Kundmachung: Geltungsbereich des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens betreffend die Sklaverei

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere

Staaten das Übereinkommen betreffend die

Sklaverei in der Fassung des Abänderungsprotokolls

vom 7. Dezember 1953 (BGBl. Nr. 183/

1956, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 39/1967) ohne Vorbehalt

der Annahme unterzeichnet oder angenommen

oder sind ihm beigetreten

Staaten: Datum der Unterzeichnung ohne

Vorbehalt der Annahme, der Annahme

oder des Beitritts

Rumänien 13. November 1957

Irland 31. August 1961

Mongolei 20. Dezember 1968

Ferner hat Mauritius erklärt, sich auch nach

Erlangung der Unabhängigkeit an das gegenständliche

Übereinkommen in der Fassung des

Abänderungsprotokolls gebunden zu erachten.

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