Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
247_1963 AT

247. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einer Gemeinde des Bundeslandes Salzburg.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 247. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einer Gemeinde des Bundeslandes Salzburg.

Auf Grund des § la des Bundesangestellten-

Krankenversicherungsgesetzes 1937, BGBl. Nr. 94,

in der Fassung des § 487 Abs. 1 des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955,

wird verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. November 1963 werden

die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der

Marktgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer,

Politischer Bezirk Zell am See, auf die das Salzburger

Gemeindebeamtengesetz 1958, LGBl. für

das Land Salzburg Nr. 17, Anwendung findet,

in die Krankenversicherung der Bundesangestellten

bei der Krankenversicherungsanstalt der

Bundesangestellten einbezogen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →